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Nachlassräumung – pietätvoll, dokumentiert, vermieterabnahmefertig.

Sie haben gerade einen Menschen verloren und gleichzeitig eine Wohnung zu räumen. Wir nehmen Ihnen den zweiten Teil ab. Fotos, Briefe, Schmuck und Wertgegenstände legen wir separat zur Sichtung. Sie entscheiden in Ruhe, was bleibt. Unsere Fahrzeuge tragen keine Aufschrift, die Nachbarschaft erfährt nichts.

Diskret: ruhiges Arbeiten im Mehrfamilienhaus Wertsachen: protokolliert übergeben Auch aus der Ferne: Schlüssel­logistik inklusive

Eine Nachlassräumung ist mehr als das Leeren einer Wohnung. Es ist ein Abschied – und gleichzeitig eine Reihe formaler Pflichten zur Unzeit: Mietvertrag kündigen, Schlüssel zurückgeben, Hausverwaltung informieren, Versicherungen abmelden, Geräte demontieren. Den Teil nehmen wir Ihnen ab. Sie behalten Zeit für den emotionalen Teil.

Die Situation verstehen

Meistens rufen uns Angehörige an, die weiter weg leben – Kinder im Ausland, Geschwister in einer anderen Stadt, Enkel, die alles parallel zur Arbeit organisieren. Die Wohnung muss bis Monatsende leer sein, der Vermieter drängt, die Familie ist zerstreut, niemand weiß genau was zu tun ist.

Wir kennen diese Situation gut und wissen, was zu tun ist:

  • Aufnahme vor Ort – auch ohne dass Sie persönlich anwesend sein müssen
  • Schriftlicher Festpreis innerhalb von 24 Stunden
  • Räumung in zwei Etappen, falls Sie noch sortieren möchten
  • Sicherung von Wert­sachen, Dokumenten, Fotos in einer separaten Box
  • Fotografische Bestands­dokumentation auf Wunsch
  • Schlüssel­übergabe an Hausverwaltung, Vermieter oder Notar

Unser Vorgehen – in zwei oder drei Etappen

Anders als bei einer normalen Haushaltsauflösung arbeiten wir hier bewusst in Etappen. Sie behalten die Kontrolle über Tempo und Sichtung. Das macht in der Praxis den größten Unterschied:

  1. Erste Sichtung: Wir gehen mit Ihnen durch die Wohnung und markieren alle Möbel, Räume, Schränke oder einzelne Gegen­stände, die nicht in den Container sollen – entweder weil sie als Erinnerungs­stücke übernommen werden oder weil sie noch eine persönliche Klärung brauchen.
  2. Eigene Sichtung der Familie: Sie haben Tage oder Wochen Zeit, die markierten Bereiche selbst durchzu­sehen. Wir starten erst, wenn Sie freigeben.
  3. Räumung mit zweiter Sichtung: Während wir räumen, sortieren wir alles Persönliche (Briefe, Fotos, Dokumente, Wert­sachen) in eine Sammel­box. Diese erhalten Sie ungeöffnet – auch wenn Sie zur Räumung nicht vor Ort sind.
  4. Besenreine Übergabe: An Hausverwaltung, Vermieter oder Käufer. Mit schriftlichem Abnahme­protokoll und Foto­dokumentation.

Warum Etappen wichtig sind

In der ersten Trauer­woche ist es schwer, klar zu entscheiden, was bleibt und was geht. Wir geben Ihnen Zeit. Es ist nichts gewonnen, wenn ein Brief, ein Foto oder ein persönliches Erinnerungs­stück im Container landet, weil es zu schnell ging.

Wertsachen, Dokumente, persönliche Funde

Während einer Räumung taucht regelmäßig Unerwartetes auf: Bargeld in Schubladen, Schmuck in Strickkörben, Sparbücher zwischen Büchern, alte Verträge, Briefe, Fotoalben, Münzsammlungen. Wir behandeln alles nach demselben Prinzip:

  • Bargeld & Schmuck: Sofort separat in eine sichere Wertbox, am Tages­ende protokolliert. Übergabe an die im Auftrag benannte Person – gegen Unterschrift.
  • Dokumente: Werden nicht aussortiert, sondern komplett gesichert. Sie entscheiden später in Ruhe, was aufbewahrt und was vernichtet wird.
  • Fotos & Erinnerungs­stücke: Auch ohne offen­sichtlichen materiellen Wert behandeln wir alles Persönliche separat. Was geht in die Box, was bleibt zur Übergabe.
  • Fund von Bedeutung: Wenn wir auf Testaments­entwürfe, Versicherungs­scheine, Notar­dokumente oder ähnliches stoßen, halten wir an und sprechen Sie an, bevor weiter geräumt wird.

Auf Wunsch erstellen wir eine fotografische Bestands­dokumentation aller Räume und größerer Möbel­stücke, bevor wir starten. Das ist besonders sinnvoll, wenn die Erben­gemeinschaft sich nicht einig ist oder wenn das Nachlass­gericht eine Aufstellung verlangt.

Erbengemeinschaft – wie wir damit umgehen

Bei mehreren Erben gibt es zwei Wege:

  1. Eine bevollmächtigte Person: Ein Erbe wird von den anderen schriftlich bevollmächtigt, den Räumungs­auftrag zu erteilen. Das ist der schnellste Weg. Wir benötigen dann nur eine Unterschrift, die Rechnung läuft auf den oder die Bevollmächtigte.
  2. Gemeinschaftlicher Auftrag: Alle Erben unterschreiben den Auftrag. Etwas mehr Verwaltungs­aufwand, aber bei strittigen Konstellationen oft die saubere Lösung.

Bei strittigen Erbengemein­schaften empfehlen wir die fotografische Bestands­dokumentation als zusätzliche Absicherung. Sie schafft Klarheit darüber, was vor der Räumung in welchem Raum stand – und schützt am Ende alle Beteiligten vor späteren Streitig­keiten.

Sie haben einen Trauerfall zu organisieren?

Rufen Sie uns an – auch wenn Sie noch nicht wissen, wann oder ob eine Räumung ansteht. Wir nehmen uns Zeit für ein Gespräch. Unverbindlich, kostenlos.

Kosten und Abrechnung

Die Kosten einer Nachlassräumung gehören typischerweise zu den Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB) und werden in der Regel aus dem Nachlass beglichen. In der Praxis sind drei Konstellationen üblich:

  • Aus dem Nachlass: Die Erben begleichen die Rechnung direkt aus den Vermögens­werten des Verstorbenen.
  • Vorstreckung durch einen Erben: Ein Erbe zahlt zunächst und holt sich den Anteil der anderen aus der späteren Erbteilung zurück.
  • Bei überschuldetem Nachlass: Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, ist die Lage anders – sprechen Sie uns an, wir kennen die Mechanik mit Nachlass­pfleger und Sozialamt.

Was den Preis selbst senkt: Wertanrechnung. Brauchbare Möbel, Geräte mit Restwert, Bunt­metall und Sammlungen werden im Festpreis als Verwertungs­erlös ausgewiesen und mindern Ihren Auftrag direkt. Wir empfehlen außerdem, vor der Auftrags­erteilung in unseren Kosten-Ratgeber zu schauen – dort steht transparent, was eine Räumung typischerweise kostet.

Einsatzgebiet

Wir kommen ohne Anfahrts­kosten in folgenden Städten und Gemeinden:

  • Weil am Rhein
  • Lörrach
  • Grenzach-Wyhlen
  • Rheinfelden
  • Schopfheim
  • Müllheim
  • Kandern
  • Efringen-Kirchen
  • Steinen
  • Bad Bellingen
  • Bad Krozingen
  • Staufen

Stadtteil­spezifisch arbeiten wir besonders häufig in Lörrach (Brombach, Stetten, Tüllingen, Hauingen) und Weil am Rhein (Friedlingen, Otterbach, Haltingen, Märkt, Ötlingen) – beide haben eigene Standortseiten mit lokalen Besonderheiten.

Häufige Fragen zur Nachlassräumung

Wie schnell muss eine Wohnung nach einem Trauerfall geräumt sein?

Mietverträge laufen nach dem Tod nicht automatisch aus, können aber außerordentlich zum nächst zulässigen Termin gekündigt werden – meist mit drei Monaten Frist nach § 580 BGB. In der Praxis vereinbaren viele Vermieter eine kürzere Frist, wenn die Wohnung schneller räumbar ist. Sie haben also typischer­weise vier bis acht Wochen. Wir richten uns nach Ihrem Zeit­fenster.

Wer trägt die Kosten der Nachlassräumung?

Die Kosten gehören zu den Erblasser­schulden und werden aus dem Nachlass beglichen. Bei einer Erben­gemein­schaft erteilt entweder ein bevollmächtigter Erbe den Auftrag, oder alle Erben unterschreiben gemeinsam. Wir stellen die Rechnung an die im Auftrag benannte Person – auf Wunsch direkt mit Vermerk für das Nachlass­gericht.

Was passiert mit Bargeld, Schmuck und Dokumenten?

Wert­sachen und persönliche Dokumente werden während der Räumung in einer separaten Wertbox gesichert und protokolliert. Die Übergabe erfolgt gegen Unter­schrift an die im Auftrag benannte Person. Auf Wunsch dokumentieren wir Funde fotografisch – gerade in Erben­gemeinschaften schafft das Klarheit.

Können wir vor der Räumung selbst noch sichten?

Ja, das ist sogar der Standard­fall bei uns. Nach der Besichtigung markieren wir Bereiche, die noch eine persönliche Klärung brauchen, und Sie haben Tage oder Wochen Zeit, diese selbst durch­zusehen. Wir starten die Räumung erst, wenn Sie ausdrücklich freigeben.

Was ist mit Möbeln, die einen sentimentalen Wert haben?

Auf Wunsch transportieren wir ausgewählte Möbel­stücke an eine andere Adresse, z. B. zu einem Familien­mitglied oder einem Lager. Den Mehraufwand weisen wir transparent im Festpreis aus. Wenn Sie Möbel an einen Antiquitäten­händler oder eine caritative Einrichtung weitergeben möchten, sprechen Sie uns an – wir koordinieren Termine und Übergabe gerne mit.

Wir sind eine Erbengemeinschaft – geht das auch?

Ja. Wir benötigen einen Auftrag­geber, der von der Erben­gemein­schaft schriftlich bevollmächtigt ist (oder alle Erben unter­schreiben gemeinsam). Bei strittigen Konstellationen erstellen wir eine fotografische Bestands­dokumentation vor der Räumung – als Grundlage für die Vermögens­aufteilung und zur Absicherung aller Beteiligten.

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