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Gewerberäumung – termingerecht zur Übergabe.

Mietvertrag endet Freitag? Wir übergeben rückbaufertig. Büros, Praxen, Werkstätten, Ladenflächen, Lager – auch über Nacht und am Wochenende. Mit DSGVO-konformer Aktenvernichtung nach DIN 66399, WEEE-Nachweis für Elektroaltgeräte und Inventar-Anrechnung auf den Festpreis. Auch bei Insolvenz, Standortschließung oder Filialzusammenlegung.

Termine: abends, nachts, am Wochenende Inventar: auf den Preis angerechnet Vertraulich: NDA auf Wunsch

Eine Gewerberäumung folgt anderen Regeln als die einer Wohnung: Es geht um Termin­druck (Mietvertrag läuft, Nachmieter steht), um Vertraulichkeit (Akten, Patienten­daten, Geschäfts­zahlen), um Anrechnung von Inventar, das oft noch erheblichen Restwert hat, und um die Frage, ob Ihr Betrieb während­dessen weiterlaufen muss. Wir arbeiten so, dass die Antwort auf die letzte Frage immer „ja" lauten kann.

Welche Objekte wir räumen

Vom Ein-Personen-Büro bis zum komplexen Praxisstandort:

  • Büros & Coworking-Flächen: Schreibtische, Monitore, Server­schränke, Akten­schränke, Trennwände, Küchen­zeile.
  • Arzt- und Zahnarzt­praxen: Behandlungs­einheiten, Sterilisations­geräte, Wartezimmer-Mobiliar, Patientenakten nach Aufbewahrungs­fristen.
  • Anwalts- und Steuer­berater­kanzleien: Akten­bestände mit verschärften Vertraulichkeits­anforderungen, Bibliotheken, Kanzlei­einrichtung.
  • Ladenflächen & Einzelhandel: Verkaufs­flächen, Theken, Regale, Kassen­systeme, Schaufenster-Equipment, Beschilderung.
  • Werkstätten & Handwerks­betriebe: Werkzeug, Werkbänke, Maschinen (mit oder ohne Demontage), Lager­bestände, Reststoffe, Sondermüll.
  • Lager & Logistik: Regalsysteme, Paletten­ware, Verpackungs­material, Stapler-Bereiche.
  • Gastronomie: Küchen­einrichtungen, Theken, Kühl­geräte, Mobiliar, Restalkohol­bestände, Sondermüll.

Termine ohne Betriebsunterbrechung

Wenn Ihr Geschäft weiterläuft, läuft es weiter. Wir richten uns nach Ihren Zeit­fenstern, nicht umgekehrt:

  • Räumung in Randzeiten – vor 8 Uhr, nach 18 Uhr
  • Wochenend-Termine ohne Aufpreis
  • Etappen­räumung über mehrere Tage, wenn ein laufender Betrieb das verlangt
  • Bei Filial­zusammenlegungen: getrennte Räumung von „bleibt" und „geht" mit Etiketten­system
  • Bei Mehr­standorten: Synchron­räumung an mehreren Adressen am gleichen Tag

Warum Randzeiten Standard sind

Wir wissen, dass eine sichtbare Räumung mit LKW vor der Tür Kunden, Patienten und Mitarbeiter irritiert. Deshalb sind abendliche und Wochenend-Termine bei uns Standard – ohne Aufpreis, ohne dass Sie danach fragen müssen.

Akten, Datenschutz, vertrauliche Unterlagen

Bei Kanzleien, Arztpraxen und Steuer­berater­büros gelten verschärfte Anforderungen an Akten:

  • Patientenakten unterliegen der ärztlichen Schweige­pflicht und Aufbewahrungs­fristen (in der Regel 10 Jahre nach § 630f BGB; für Röntgen­aufnahmen gelten besondere Fristen nach der Strahlenschutz­verordnung). Wir trennen physisch zwischen weiterzuführen­den Akten und solchen, die fristgerecht vernichtet werden dürfen – die endgültige Frist­bewertung treffen Sie als Praxis­inhaber.
  • Mandanten­akten in Anwalts­kanzleien (Aufbewahrung in der Regel 6 Jahre nach § 50 BRAO, zusätzlich steuer­rechtliche 10-Jahres-Fristen für Buchhaltungs­bezogenes) behandeln wir analog.
  • Akten­vernichtung übernehmen wir nicht selbst. Auf Wunsch organisieren wir die Übergabe an einen zertifizierten Akten­vernichter (DIN 66399). Sie können den Vernichter auch selbst beauftragen – wir kümmern uns dann nur um den Transport.
  • Vertraulichkeit: Wir unterzeichnen auf Wunsch eine Vertraulichkeits­vereinbarung (NDA) vor der Begehung.

Inventar mit Restwert – wie wir es anrechnen

Gewerbe­inventar hat oft mehr Restwert, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Wir bewerten vor der Räumung:

  • Büromöbel hochwertiger Hersteller (Vitra, USM, Bene, Wilkhahn) – selbst gebraucht oft noch 20–40 % vom Neupreis im Wieder­verkauf.
  • IT & Bürotechnik: Server, Monitore, Drucker, Konferenz­technik mit unter 5 Jahren Alter haben einen Markt – bei größeren Mengen lohnt sich Refurbishment.
  • Praxis­ausstattung: Behandlungs­einheiten, Sterilisations­geräte und spezielle Diagnose­geräte werden bevorzugt von Nachfolge­praxen oder Med-Resellern abgenommen.
  • Werkstatt­einrichtung: Maschinen mit Restwert (CNC, Hebebühnen, Schweiß­geräte) werden ggf. von Maschinen­händlern direkt aus den Räumen abgeholt.
  • Gastro­einrichtungen: Profi-Küchen­geräte, Tresen, Kühl­räume haben einen eigenen Markt mit guten Preisen.

Was wir verwerten können, mindert Ihren Räumungs­preis – transparent ausgewiesen im schriftlichen Festpreis-Angebot, bevor Sie freigeben.

Rückbau und Demontage

Mietverträge im Gewerbe­bereich enthalten oft eine Rückbau­verpflichtung: Trennwände, Sanitär­einbauten, Boden­beläge und Beschilderung müssen entfernt werden, der ursprüngliche Zustand ist wieder­herzustellen. Wir übernehmen:

  • Demontage von Trockenbau-Trennwänden, Schiebetüren, Decken­elementen
  • Rückbau von Theken, Einbau-Küchen, Praxis­ein­richtungen
  • Entfernung von Boden­belägen (Teppich, Vinyl, Klebe­fliesen)
  • Rückbau von Schaufenster-Beschriftung, Folien und Außen­beschilderung
  • Sanitär-Rückbau (mit Fachbetrieb-Einbindung) bei größerem Aufwand
  • Maler­arbeiten und einfache Schönheits­reparaturen auf Wunsch

Bei aufwändigem Rückbau holen wir vorab einen Handwerker dazu, damit Sie eine realistische Einschätzung bekommen. Keine bösen Überraschungen am Räumungstag.

Insolvenz, Standortschließung, Filialzusammenlegung

Drei besonders häufige Anlässe – jeder mit eigenen Anforderungen:

  • Insolvenz: Wir arbeiten auf Anweisung des Insolvenz­verwalters oder seiner Anwälte. Auf Wunsch erstellen wir vor der Räumung eine Inventur­liste mit groben Schätz­werten als Grundlage für die Verwertung. Beauftragung und Verwertungs­modus richten sich nach den Vorgaben der Verwaltung.
  • Standortschließung: Sie schließen einen Standort, betreiben aber andere weiter. Wir trennen sauber zwischen „bleibt am Standort", „wird transportiert" und „wird verwertet" – mit Etiketten­system, bevor wir starten.
  • Filialzusammenlegung: Die Inhalte zweier Filialen ziehen in eine zusammen. Wir koordinieren Räumung und Transport zum neuen Standort. Den Aufbau am Zielort übernehmen wir auf Wunsch zusätzlich oder Sie beauftragen damit Ihren Innen­ausbau.

Standortauflösung mit Termindruck?

Bei Insolvenz, Mietvertragsende oder kurzfristiger Schließung räumen wir innerhalb von 48–72 Stunden. Rufen Sie uns an, wir kalkulieren sofort.

Einsatzgebiet

Wir kommen ohne Anfahrts­kosten in folgenden Städten und Gemeinden:

  • Weil am Rhein
  • Lörrach
  • Grenzach-Wyhlen
  • Rheinfelden
  • Schopfheim
  • Müllheim
  • Kandern
  • Efringen-Kirchen
  • Steinen
  • Bad Krozingen
  • Staufen

Für größere Industrie-Räumungen und Mehr­standort-Projekte arbeiten wir auch im weiteren Umkreis bis Freiburg, Basel-Grenz­gebiet und nördliches Markgräflerland.

Häufige Fragen zur Gewerberäumung

Können Sie außerhalb der Geschäftszeiten räumen?

Ja – und das ist bei Ladenflächen, Praxen und Büros sogar Standard. Termine abends, nachts oder am Wochenende sind bei uns kein Aufpreis. Sie müssen nicht extra fragen.

Was passiert mit Akten und vertraulichen Dokumenten?

Wir trennen vertrauliche Unterlagen physisch von der allgemeinen Räumung und übergeben sie protokolliert. Auf Wunsch organisieren wir die Übergabe an einen zertifizierten Akten­vernichter (DIN 66399) – Sie können den Vernichter alternativ auch selbst beauftragen. Bei Praxen mit Patienten­akten orientieren wir uns an den Aufbewahrungs­fristen der jeweiligen Berufs­kammer; die endgültige Frist­bewertung treffen Sie als Praxis­inhaber.

Wird Inventar wie Schreibtische oder Praxisgeräte angerechnet?

Ja. Funktions­fähiges Mobiliar, Bürotechnik, Praxis­ausstattung und Werkstatt­geräte mit Restwert mindern den Räumungs­preis. Sie sehen die Wert­anrechnung im schriftlichen Festpreis-Angebot, bevor Sie freigeben.

Übernehmen Sie auch Demontage und Rückbau?

Ja – Trennwände, Theken, Einbau-Küchen, Boden­beläge, Werkstatt­einrichtungen. Bei umfangreichem Rückbau (Sanitär­blöcke, fest verbaute Maschinen) holen wir vorab eine Einschätzung von einem Handwerker dazu – transparent im Angebot.

Wie schnell können Sie eine Gewerberäumung umsetzen?

Bei normalem Vorlauf liefern wir innerhalb von 7–14 Tagen. Bei Insolvenz, Standort­schließung oder kurzfristigem Mietvertrags­ende setzen wir auch innerhalb von 48 Stunden um – sprechen Sie uns an, wir richten uns nach Ihrem Termin.

Bekomme ich eine Rechnung für die Buchhaltung?

Selbstverständlich. Wir stellen eine ordnungs­gemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwert­steuer auf die WGS GmbH – Geschäftsbezeichnung Markgräfler Räumungen. Inventar-Verwertungs­erlöse werden separat ausgewiesen.

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