Eine Gewerberäumung folgt anderen Regeln als die einer Wohnung: Es geht um Termindruck (Mietvertrag läuft, Nachmieter steht), um Vertraulichkeit (Akten, Patientendaten, Geschäftszahlen), um Anrechnung von Inventar, das oft noch erheblichen Restwert hat, und um die Frage, ob Ihr Betrieb währenddessen weiterlaufen muss. Wir arbeiten so, dass die Antwort auf die letzte Frage immer „ja" lauten kann.
Welche Objekte wir räumen
Vom Ein-Personen-Büro bis zum komplexen Praxisstandort:
- Büros & Coworking-Flächen: Schreibtische, Monitore, Serverschränke, Aktenschränke, Trennwände, Küchenzeile.
- Arzt- und Zahnarztpraxen: Behandlungseinheiten, Sterilisationsgeräte, Wartezimmer-Mobiliar, Patientenakten nach Aufbewahrungsfristen.
- Anwalts- und Steuerberaterkanzleien: Aktenbestände mit verschärften Vertraulichkeitsanforderungen, Bibliotheken, Kanzleieinrichtung.
- Ladenflächen & Einzelhandel: Verkaufsflächen, Theken, Regale, Kassensysteme, Schaufenster-Equipment, Beschilderung.
- Werkstätten & Handwerksbetriebe: Werkzeug, Werkbänke, Maschinen (mit oder ohne Demontage), Lagerbestände, Reststoffe, Sondermüll.
- Lager & Logistik: Regalsysteme, Palettenware, Verpackungsmaterial, Stapler-Bereiche.
- Gastronomie: Kücheneinrichtungen, Theken, Kühlgeräte, Mobiliar, Restalkoholbestände, Sondermüll.
Termine ohne Betriebsunterbrechung
Wenn Ihr Geschäft weiterläuft, läuft es weiter. Wir richten uns nach Ihren Zeitfenstern, nicht umgekehrt:
- Räumung in Randzeiten – vor 8 Uhr, nach 18 Uhr
- Wochenend-Termine ohne Aufpreis
- Etappenräumung über mehrere Tage, wenn ein laufender Betrieb das verlangt
- Bei Filialzusammenlegungen: getrennte Räumung von „bleibt" und „geht" mit Etikettensystem
- Bei Mehrstandorten: Synchronräumung an mehreren Adressen am gleichen Tag
Warum Randzeiten Standard sind
Wir wissen, dass eine sichtbare Räumung mit LKW vor der Tür Kunden, Patienten und Mitarbeiter irritiert. Deshalb sind abendliche und Wochenend-Termine bei uns Standard – ohne Aufpreis, ohne dass Sie danach fragen müssen.
Akten, Datenschutz, vertrauliche Unterlagen
Bei Kanzleien, Arztpraxen und Steuerberaterbüros gelten verschärfte Anforderungen an Akten:
- Patientenakten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und Aufbewahrungsfristen (in der Regel 10 Jahre nach § 630f BGB; für Röntgenaufnahmen gelten besondere Fristen nach der Strahlenschutzverordnung). Wir trennen physisch zwischen weiterzuführenden Akten und solchen, die fristgerecht vernichtet werden dürfen – die endgültige Fristbewertung treffen Sie als Praxisinhaber.
- Mandantenakten in Anwaltskanzleien (Aufbewahrung in der Regel 6 Jahre nach § 50 BRAO, zusätzlich steuerrechtliche 10-Jahres-Fristen für Buchhaltungsbezogenes) behandeln wir analog.
- Aktenvernichtung übernehmen wir nicht selbst. Auf Wunsch organisieren wir die Übergabe an einen zertifizierten Aktenvernichter (DIN 66399). Sie können den Vernichter auch selbst beauftragen – wir kümmern uns dann nur um den Transport.
- Vertraulichkeit: Wir unterzeichnen auf Wunsch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) vor der Begehung.
Inventar mit Restwert – wie wir es anrechnen
Gewerbeinventar hat oft mehr Restwert, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Wir bewerten vor der Räumung:
- Büromöbel hochwertiger Hersteller (Vitra, USM, Bene, Wilkhahn) – selbst gebraucht oft noch 20–40 % vom Neupreis im Wiederverkauf.
- IT & Bürotechnik: Server, Monitore, Drucker, Konferenztechnik mit unter 5 Jahren Alter haben einen Markt – bei größeren Mengen lohnt sich Refurbishment.
- Praxisausstattung: Behandlungseinheiten, Sterilisationsgeräte und spezielle Diagnosegeräte werden bevorzugt von Nachfolgepraxen oder Med-Resellern abgenommen.
- Werkstatteinrichtung: Maschinen mit Restwert (CNC, Hebebühnen, Schweißgeräte) werden ggf. von Maschinenhändlern direkt aus den Räumen abgeholt.
- Gastroeinrichtungen: Profi-Küchengeräte, Tresen, Kühlräume haben einen eigenen Markt mit guten Preisen.
Was wir verwerten können, mindert Ihren Räumungspreis – transparent ausgewiesen im schriftlichen Festpreis-Angebot, bevor Sie freigeben.
Rückbau und Demontage
Mietverträge im Gewerbebereich enthalten oft eine Rückbauverpflichtung: Trennwände, Sanitäreinbauten, Bodenbeläge und Beschilderung müssen entfernt werden, der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen. Wir übernehmen:
- Demontage von Trockenbau-Trennwänden, Schiebetüren, Deckenelementen
- Rückbau von Theken, Einbau-Küchen, Praxiseinrichtungen
- Entfernung von Bodenbelägen (Teppich, Vinyl, Klebefliesen)
- Rückbau von Schaufenster-Beschriftung, Folien und Außenbeschilderung
- Sanitär-Rückbau (mit Fachbetrieb-Einbindung) bei größerem Aufwand
- Malerarbeiten und einfache Schönheitsreparaturen auf Wunsch
Bei aufwändigem Rückbau holen wir vorab einen Handwerker dazu, damit Sie eine realistische Einschätzung bekommen. Keine bösen Überraschungen am Räumungstag.
Insolvenz, Standortschließung, Filialzusammenlegung
Drei besonders häufige Anlässe – jeder mit eigenen Anforderungen:
- Insolvenz: Wir arbeiten auf Anweisung des Insolvenzverwalters oder seiner Anwälte. Auf Wunsch erstellen wir vor der Räumung eine Inventurliste mit groben Schätzwerten als Grundlage für die Verwertung. Beauftragung und Verwertungsmodus richten sich nach den Vorgaben der Verwaltung.
- Standortschließung: Sie schließen einen Standort, betreiben aber andere weiter. Wir trennen sauber zwischen „bleibt am Standort", „wird transportiert" und „wird verwertet" – mit Etikettensystem, bevor wir starten.
- Filialzusammenlegung: Die Inhalte zweier Filialen ziehen in eine zusammen. Wir koordinieren Räumung und Transport zum neuen Standort. Den Aufbau am Zielort übernehmen wir auf Wunsch zusätzlich oder Sie beauftragen damit Ihren Innenausbau.
Standortauflösung mit Termindruck?
Bei Insolvenz, Mietvertragsende oder kurzfristiger Schließung räumen wir innerhalb von 48–72 Stunden. Rufen Sie uns an, wir kalkulieren sofort.
Einsatzgebiet
Wir kommen ohne Anfahrtskosten in folgenden Städten und Gemeinden:
- Weil am Rhein
- Lörrach
- Grenzach-Wyhlen
- Rheinfelden
- Schopfheim
- Müllheim
- Kandern
- Efringen-Kirchen
- Steinen
- Bad Krozingen
- Staufen
Für größere Industrie-Räumungen und Mehrstandort-Projekte arbeiten wir auch im weiteren Umkreis bis Freiburg, Basel-Grenzgebiet und nördliches Markgräflerland.
Häufige Fragen zur Gewerberäumung
Können Sie außerhalb der Geschäftszeiten räumen?
Ja – und das ist bei Ladenflächen, Praxen und Büros sogar Standard. Termine abends, nachts oder am Wochenende sind bei uns kein Aufpreis. Sie müssen nicht extra fragen.
Was passiert mit Akten und vertraulichen Dokumenten?
Wir trennen vertrauliche Unterlagen physisch von der allgemeinen Räumung und übergeben sie protokolliert. Auf Wunsch organisieren wir die Übergabe an einen zertifizierten Aktenvernichter (DIN 66399) – Sie können den Vernichter alternativ auch selbst beauftragen. Bei Praxen mit Patientenakten orientieren wir uns an den Aufbewahrungsfristen der jeweiligen Berufskammer; die endgültige Fristbewertung treffen Sie als Praxisinhaber.
Wird Inventar wie Schreibtische oder Praxisgeräte angerechnet?
Ja. Funktionsfähiges Mobiliar, Bürotechnik, Praxisausstattung und Werkstattgeräte mit Restwert mindern den Räumungspreis. Sie sehen die Wertanrechnung im schriftlichen Festpreis-Angebot, bevor Sie freigeben.
Übernehmen Sie auch Demontage und Rückbau?
Ja – Trennwände, Theken, Einbau-Küchen, Bodenbeläge, Werkstatteinrichtungen. Bei umfangreichem Rückbau (Sanitärblöcke, fest verbaute Maschinen) holen wir vorab eine Einschätzung von einem Handwerker dazu – transparent im Angebot.
Wie schnell können Sie eine Gewerberäumung umsetzen?
Bei normalem Vorlauf liefern wir innerhalb von 7–14 Tagen. Bei Insolvenz, Standortschließung oder kurzfristigem Mietvertragsende setzen wir auch innerhalb von 48 Stunden um – sprechen Sie uns an, wir richten uns nach Ihrem Termin.
Bekomme ich eine Rechnung für die Buchhaltung?
Selbstverständlich. Wir stellen eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer auf die WGS GmbH – Geschäftsbezeichnung Markgräfler Räumungen. Inventar-Verwertungserlöse werden separat ausgewiesen.